Sich die Wohnung leisten können ist eine Sache. Interesse signalisieren und Fragen stellen ist auch wichtig. Doch einige Dinge hören Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung gar nicht gerne. Die folgenden Fehler sollte Sie daher vermeiden. Das Wichtigste zuerst: Fallen Sie nicht gleich mit der Tür ins Haus.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Zu spät zum Termin kommen
- 2 Über bisherigen Vermieter lästern
- 3 Sagen dass man eh nicht lange bleibt
- 4 Mängel suchen und Miete mindern
- 5 Änderungswünsche stellen
- 6 Über die Kaution verhandeln
- 7 Den Einzugstermin verschieben
- 8 Fehlende Unterlagen
- 9 Freilaufende Haustiere verschweigen
- 10 Ohne Erlaubnis Fotos machen
Zu spät zum Termin kommen
Gerade wenn eine Wohnung sehr begehrt ist, können sich Vermieter ihre Mieter beliebig aussuchen. Zum Besichtigungstermin zu spät erscheinen, ist daher keine gute Idee. Sie zeigen damit – wenn auch ungewollt – Unzuverlässigkeit und mangelnde Höflichkeit. Und mal ehrlich: Warum sollte sich der Hausherr danach ausgerechnet für Sie entscheiden? Gehen Sie davon aus, dass zahlreiche andere Bewerber alles dafür tun, einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Und genau hierum sollten auch Sie sich bemühen.
Über bisherigen Vermieter lästern
Vermieter sind für Mieter nicht immer ein Grund zur Freude. Nicht selten kommt es hier zu Auseinandersetzungen und zu Streit. Ein schlechtes Verhältnis zwischen Mietparteien bietet immer wieder Anlass, sich nach einer neuen Wohnung umzuschauen. Dies sollten Sie allerdings in Gegenwart Ihres neuen Vermieters auf keinen Fall erwähnen. Vermeiden Sie es, über den bisherigen Eigentümer schlecht zu reden, oder ihn und sein Verhalten zu kritisieren. Auch wenn Sie sich in dieser Hinsicht vollständig im Recht glauben, sollten Sie sich dennoch beherrschen. Ihr künftiger Vermieter kann nämlich gar nicht anders, als aus solchen Äußerungen bestimmte Schlussfolgerungen zu ziehen. Er wird davon ausgehen, dass Sie selbst das Potenzial zu Auseinandersetzungen mitbringen.
Sagen dass man eh nicht lange bleibt
Fast jeder Vermieter wünscht sich möglichst langfristige Mietverhältnisse. Immerhin ist eine Neuvermietung eine anstrengende und zeitraubende Angelegenheit. Selbst wenn Sie planen, eine Wohnung nur für relativ kurze Zeit anzumieten, sollten Sie dies im Gespräch auf keinen Fall erwähnen. Der Hausherr wird sich nicht unbedingt für Sie entscheiden, wenn er bereits in einem Jahr erneut in Sachen Mietersuche aktiv werden muss. Daher ist zu viel Offenheit hier fehl am Platz. Sie können Ihre Wohnung nämlich später zu jedem beliebigen Zeitpunkt kündigen, solange Sie die vertraglichen Fristen einhalten. Anders sieht die Situation natürlich aus, wenn der Vermieter von vornherein den Wunsch äußert, zeitbefristet zu vermieten.
Mängel suchen und Miete mindern
Natürlich sollten Sie Ihre potenzielle neue Wohnung eingehend prüfen, ob sie Ihren Wünschen und Anforderungen entspricht. Wer allerdings offensichtlich mit Kamera, Block und Stift Mängel dokumentiert, macht sich beim künftigen Vermieter nicht gerade beliebt. Hat die Wohnung tatsächlich vertretbare Mängel, können Sie den Hausherrn auch noch nach dem Einzug zur Beseitigung auffordern. Die Möglichkeit einer Mietminderung bleibt Ihnen auch später noch erhalten.
Änderungswünsche stellen
Wohnen ist eine sehr individuelle Angelegenheit. Wir alle haben Träume und Vorstellungen davon, wie wir gerne leben würden, und wie die dazu passende Wohnung aussehen sollte. Ein Besichtigungstermin mit dem Vermieter ist allerdings kein Wunschkonzert. Sie sollten daher dringend vermeiden, ihn mit ungewöhnlichen oder aufwendigen Änderungswünschen zu konfrontieren. Wenn Sie z.B. dem Eigentümer mitteilen, dass Sie Echtholz-Parkett dem vorhandenen Laminat vorziehen, sinken Ihre Chancen auf einen Mietvertrag erheblich. Geben Sie sich lieber bescheiden, und verschieben Sie Änderungen in der Wohnung auf später.
Über die Kaution verhandeln
Die Mietkaution stellt für den Vermieter einen wichtigen Schutz dar, falls ein Mieter nach dem Auszug Mietschulden oder Schäden in der Wohnung hinterlässt. Die Höhe darf dabei die gesetzlich vorgeschriebenen drei Nettomieten (Miete ohne Nebenkosten) nicht übersteigen. Stellen Sie sich daher von vorne herein auf den Höchstbetrag von drei Monatsmieten ein. Freuen Sie sich lieber unauffällig, wenn sich der Hausherr von selbst mit zwei Monatsmieten zufrieden gibt.
Sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, können Sie das Thema etwas offener angehen. Sie können z.B. von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Kaution in drei monatlichen Raten zu zahlen. Alternativ besteht noch die Möglichkeit, eine Mietbürgschaft statt Bargeld zu hinterlegen. Hierbei muss der Hausherr jedoch zustimmen.
Den Einzugstermin verschieben
Ein Vermieter möchte seine Wohnungen möglichst kontinuierlich vermieten, da ihm sonst Einnahmen verloren gehen. Auch wenn der vom Eigentümer geplante Einzugstermin nicht ganz Ihren Vorstellungen entspricht – z.B. wegen der Kündigungsfrist Ihrer bisherigen Wohnung – sollten Sie das Thema eher nicht hervorheben. Lösen Sie das Problem lieber dadurch, dass Sie sich aktiv um einen Nachmieter für Ihre alte Wohnung bemühen, und so die Kündigungsfrist verkürzen.
Fehlende Unterlagen
Einige erfahrene Vermieter ziehen aus der ersten Begegnung mit Ihnen genügend Rückschlüsse, um sich für oder gegen Sie zu entscheiden. Heutzutage wird jedoch häufig der erste Eindruck durch Vorlage bestimmter Nachweise untermauert. Diese dienen vor allem dem Zweck zu erfahren, ob Sie sich die Miete auch tatsächlich leisten können.
Freilaufende Haustiere verschweigen
Viele von uns leben mit Tieren zusammen. Bei der Anmietung einer neuen Wohnung stellt sich daher immer die Frage, ob Tierhaltung möglich und erlaubt ist. Grundsätzlich gilt, dass man mit dem Vermieter bereits beim Erstgespräch offen über Haustiere sprechen sollte, wenn diese nicht zur Kategorie der Kleintiere gehören. Die Praxis zeigt nämlich, dass viele Vermieter vor allem dann empfindlich auf Haustiere reagieren, wenn sie damit überrumpelt werden. Hier zahlt sich Offenheit aus.
Ohne Erlaubnis Fotos machen
Es ist verständlich, dass Sie Ihre Eindrücke von der Wohnungsbesichtigung möglichst lebendig in Erinnerung behalten wollen. So können Sie in Gedanken schon einmal damit beginnen, die Räume einzurichten und zu gestalten. Am besten funktioniert dies, wenn Sie ein paar Fotos von der Wohnung machen. Dies sollten Sie jedoch nie tun, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu bitten. Schließlich handelt es sich hier um sein Eigentum. Er hat das Recht zu entscheiden, ob und was fotografiert wird. Dies gilt besonders dann, wenn sich noch Vormieter und deren Mobiliar in der Wohnung befinden. Hier sollten sowohl der Vermieter als auch die Bewohner gefragt werden, bevor Sie Smartphone oder Kamera zücken. Denn schließlich möchten Sie ja auch nicht, wenn der Vermieter ohne Ihr Einverständnis Fotos in Ihrer Wohnung macht.