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Der Mieter schließt einen Vertrag mit einer Kautionskasse ab. Das Antragsverfahren kann bei den meisten Anbietern schnell und unkompliziert online durchgeführt werden. Bei einigen Anträgen – abhängig von der Kautionssumme sowie der Bonität des Antragstellers – müssen zusätzlich einige Nachweise eingereicht werden. Nach erfolgter Bonitätsprüfung mit positivem Ergebnis wird die Bürgschaftsurkunde zügig ausgestellt. Sie kann wahlweise an den Mieter oder den Vermieter versendet werden. Erhält der Mieter die Urkunde, muss er sie dem Hausherrn anschließend übergeben.
Was ist eine Mietkautionsversicherung?
Die Mietkautionsversicherung ist eine moderne Alternative zur Barkaution. Der Mieter muss die Kautionssumme nicht als Einmalbetrag aufbringen, sondern zahlt einen jährlichen Beitrag an eine Kautionskasse. Sie ist eine spezielle Form der Mietbürgschaft. Bürge ist hier eine Versicherungsgesellschaft, während bei einer Bankbürgschaft definitionsgemäß eine Bank als Sicherungsgeber auftritt. Der Vermieter erhält in diesem Fall kein Bargeld, sondern bekommt die Police einer Versicherung ausgehändigt. Im Schadensfall übernimmt der Versicherer die Kautionszahlung an den Hausherrn.
Anbieter im Vergleich
Die Kosten von Mietkautionsversicherungen setzen sich aus einem festen Zinssatz und einer einmaligen Bearbeitungsgebühr zusammen. Die meisten Kautionskassen verlangen jedoch keine Bearbeitungspauschalen zu Beginn. Die Höhe der Gesamtkosten fällt je nach Anbieter unterschiedlich aus. Der günstigste Anbieter am deutschen Markt verlangt derzeit 4,5% pro Jahr ohne zusätzliche Gebühr (Stand Januar 2018). Es handelt sich hierbei immer um einen Jahreszins. Der zu zahlende Beitrag hängt somit auch von der Höhe der vom Vermieter verlangten Mietkaution ab, siehe auch Vergleich.
Wer erhält eine Kautionsversicherung?
Ob ein Mieter eine Kautionsversicherung erhält, ist an einige Bedingungen geknüpft. Die Bonitätsanforderungen der Versicherer sind nicht ganz so streng wie bei einer Kreditvergabe. Erfahrungsgemäß erhält ein Großteil der Mieter eine Zusage der Kautionskasse. Jedoch gibt es auch strenge Ausschlusskriterien, um den Vermieter vor finanziellen Risiken zu schützen. Im Ergebnis erhalten nur Mieter eine Police, die in der Vergangenheit nicht durch Mietschulden oder sonstige Zahlungsschwierigkeiten aufgefallen sind.
Einige Ausschlusskriterien im Überblick
- harte Negativmerkmale bei Wirtschaftsauskunfteien wie Schufa, Infoscore, usw..
- zu niedriger Schufa-Score aufgrund hoher Zahlungsverpflichtungen
- Mietschulden bei bisherigen Vermietern
- Kontokündigung durch die Bank
- eidesstattliche Versicherung
- Privatinsolvenz
- bestätigte Mahnverfahren / Mahnbescheide
Für welche Mieter lohnt sie sich?
Von einer Mietkautionsversicherung können prinzipiell alle Mieter profitieren. Denn die Liquidität der Umzugskasse erhöht sich in jedem Fall. Insbesondere wenn die Ersparnisse knapp sind, erweist sich die bargeldlose Mietkaution als sinnvoll. Mieter mit ausreichenden Ersparnissen sollten abwägen, ob der Liquiditätsvorteil und die anfallenden Beitragskosten in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zueinander stehen. Die Bürgschaft kann jedoch jederzeit gekündigt, und gegen eine Barkaution eingetauscht werden. Deshalb sind die anfallenden Kosten überschaubar. Die Police bietet den Mietparteien überwiegend Vorteile. Im Zuge einer vollständigen und neutralen Darstellung gehen wir selbstverständlich auch auf die Nachteile ein.
Worauf achten?
Die Mietkautionsbürgschaft bietet finanzielle Flexibilität zu einem günstigen Preis. Bei der Auswahl des Anbieters sollten jedoch einige Dinge beachtet werden. Unterschiede gibt es neben den Kosten bei der Art der Kautionsanforderung im Schadensfall. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kann der Vermieter die Mietkaution im Schadensfall sofort ziehen. Der Mieter kann die Inanspruchnahme nur durch Vorlage rechtlich einwandfreier Beweismittel wie z.B, der Vorlage eines Gerichtsurteils für eine Mietminderung verhindern. Bei der Mietkautionsversicherung ohne diesen Zusatz reichen stichhaltige Beweismittel, wie ein Kontoauszug oder eine Handwerkerrechnung aus. Macht der Vermieter zwecks Auswahl des Anbieters keine Vorgaben, kann diese rein nach Kostenaspekten erfolgen.
Akzeptanz beim Vermieter
Ein Vermieter kann, muss jedoch keine Mietkautionsversicherung akzeptieren. Diese Regelung ergibt sich aus dem Gesetz, bzw. der Anwendung des 551 BGB in der Praxis. So müssen Wohnungseigentümer lediglich die Barkaution sowie ein an den Vermieter verpfändetes Sparbuch akzeptieren. Alle sonstigen Kautionsformen liegen im Ermessen des Vermieters. Der Mieter kann zwar eine andere Anlageform vorschlagen. Der Hausherr hat jedoch das letzte Wort.
Vertrag und Kündigung
Vertragsbeginn ist nicht wie oft fälschlicherweise angenommen der Tag der Übergabe der Bürgschaftsurkunde. Der Vertrag beginnt mit dem Datum, an dem die Urkunde ausgestellt wurde. Ab diesem Moment ist der Wohnungseigentümer gegen Schäden und Mietrückstände abgesichert. Die Vertragsbedingungen der Kautionskassen enthalten keine festen Laufzeiten oder Fristen. Sobald sich die Mietparteien darauf einigen, dass das Vertragsverhältnis enden soll, lässt sich der Bürschaftsvertrag schnell und problemlos kündigen. Der Vertrag endet mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an die Kautionskasse. Voraussetzung für eine Kündigung ist die Freigabe der Mietsicherheit durch den Vermieter. Eine Mietkautionsversicherung kann während eines laufenden Mietverhältnisses sowohl abgeschlossen als auch gekündigt werden. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, benötigt der Vermieter eine Ersatzsicherheit. Dies kann z.B. eine Barkaution oder ein Sparbuch sein.
Schadensfall
Bei offenen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis kann der Wohnungseigentümer die Zahlung der Miet- oder Nebenkostenrückstände oder die Behebung der Schäden am Mietobjekt von seinem Mieter verlangen. Kommt dieser den Verpflichtungen nicht nach, darf der Vermieter die Mietkaution heranziehen. In diesem Fall kann der Vermieter den Bürgen in Anspruch nehmen. Bei einer Inanspruchnahme muss der Eigentümer das Schadensformular (meist erhältlich als Download auf dem Portal der Kautionskasse) ausfüllen. Zudem sind einige Dokumente vorzulegen. Hierzu gehört die Bürgschaftsurkunde, eine Kopie des Mietvertrags sowie falls vorhanden das Übergabeprotokoll der Wohnung. Der Schaden wird – insofern der Mieter keine berechtigten Einwende geltend macht – innerhalb von wenigen Tagen reguliert. Die Höhe der Auszahlungssumme entspricht der Schadenshöhe. Obergrenze ist die Bürgschaftssumme (vereinbarte Kautionssumme).